Sanierungen von Ölabscheidern, Fettabscheidern, Hausanschlüssen und Rohrleitungen.
Nachhaltig sanieren statt einfach reparieren!
Durch die tägliche Beanspruchung entstehen im Laufe der Zeit technische oder bauliche Mängel an Öl- und Fettabscheidern, die durch eine fachgerechte Sanierung oder den Austausch der Bauteile behoben werden müssen. Die Sanierung umfasst je nach Schadensfall das Ersetzen und komplette Beschichten von Abscheidern und Schlammfängern. Wir sanieren Abscheider und Bauwerke ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Materialien mit hoher chemischer Beständigkeit gegen Fette, Biodiesel, Säuren und Basen, die den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen und für die Sanierungsarbeiten zugelassen sind. So sorgen wir für eine nachhaltige Sanierung und maximale Effizienz.
Bei Grundstücksentwässerungsanlagen sind Risse, Wurzeleinwuchs oder ein Rohrbruch die häufigsten Ursachen für Schäden, die eine Sanierung erforderlich machen. Mit modernster Kameratechnik ermitteln wir die Schadensursache und sorgen mit auf den jeweiligen Fall abgestimmten Verfahren für Abhilfe. Wir sanieren Schäden fachgerecht, dauerhaft und kostengünstig mit abschließender Dichtheitsprüfung.
Wir, als zugelassener Fachbetrieb, verarbeiten ein zugelassenen Material mit der Zulassungs-Nr.: Z-42.3-388. Dies berechtigt uns Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Bei der Sanierung von Ölabscheidern, Schlammfängen und Sonderbauwerken ist die Aggressivität der Medien (Öle etc.) unbedingt zu beachten. Weiterhin ist die wasserrechtliche Materialzulassung sowie die Zulassung des Reparaturausführenden nach WHG § 19 l, Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und behördlich zugelassene Sanierung (Renovation). Das von uns eingesetzte Material: NBT-WHG-AS, mit der Material-Zulassnungsnummer: Z-59.12-287 hat eine Temperaturbeständigkeit bis über 70°C, überbrückt Risse bis 10 mm und ist auch bei feuchten Untergründen einsetzbar.
Grundsätzlich ist der Auftraggeber (Anlagenbetreiber) über die Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, den Behörden gegenüber, verantwortlich.
Wir bieten Ihnen diese Sicherheit, da das von uns eingesetzte Material sowie unser ausführendes Personal, über die entsprechenden Zulassungen verfügen.
In einer Profiküche ist hektisches Treiben normal. Dabei kommt es vor dass große Mengen heißer Flüssigkeiten abgegossen werden. Bei zu hoher Temperatur ist die Fettabscheideranlage überfordert. Die Beschichtung wird zerstört.
Bei der Sanierung (Renovation) von Fettabscheideranlagen sind die wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich des eingesetzten Materials und des Ausführenden zu beachten. Grundsätzlich ist der Auftraggeber (Anlagenbetreiber) über die Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, den Behörden gegenüber, verantwortlich.
Wir bieten Ihnen diese Sicherheit, da das von uns eingesetzte Material NBT-WHG-AS mit der Materialzulassungsnummer: Z-59.12-287 sowie unser ausführendes Personal, über die entsprechenden Zulassungen verfügen. Außerdem hat das von uns eingesetzte Material eine Temperaturbeständigkeit bis über 70 ° C, und ist auch bei feuchten Untergründen einsetzbar.
Es gibt viele Möglichkeiten warum Schäden an Abwasserleitungen auftreten. Schäden an den Rohrleitungen machen sich meist erst durch eine Verstopfung bemerkbar bzw. werden bei einer Kanal-TV-Untersuchung erkannt. In der Regel sind die Leitungen nur punktuell beschädigt. Diese punktuellen Schäden können meist in grabenloser Bauweise behoben werden. Das Freilegen der Abwasserleitung ist bei diesem Verfahren nicht nötig.
Voraussetzung für die Sanierung der Abwasserleitung ist eine genaue Schadenslokalisierung. Hierzu muss die Abwasserleitung gründlich mit Wasserhochdruck gereinigt und mit Kanal-TV untersucht werden. Die durch die TV-Kamera ermittelte Schadstelle(n) muss im Zuge der Sanierung gründlich gereinigt und aufgeraut werden. Dann wird ein „Partliner“, dies ist eine Glasfasermatte getränkt mit speziellem Harz, an der Schadstelle innerhalb der Abwasserleitung, mittels eines speziellen Packers, angebracht.
Mit Luftdruck wird der Packer aufgebläht und der „Partliner“ presst sich gegen die Wandung der Abwasserleitung. Durch eine chemische Reaktion verbindet sich der „Partliner“ mit der Abwasserleitung. Nach einer Trockenzeit von cirka einer Stunde kann der Packer entfernt werden. Danach ist die Schadstelle abgedichtet und die Abwasserleitung wieder dicht.
Punktuelle Renovation von Rohrleitungen der verschiedensten Nenngrößen führen wir in grabenloser Bauweise aus. Das Freilegen der Abwasserleitung ist bei diesem Verfahren nicht nötig.
Voraussetzung für die Sanierung der Rohrleitung ist eine genaue Schadenslokalisierung. Hierzu muss die Abwasserleitung gründlich mit Wasserhochdruck gereinigt und mit Kanal-TV untersucht werden. Die hierbei ermittelte Schadstelle(n) muss im Zuge der Sanierung gründlichst gereinigt und vorbehandelt werden. Dann wird ein „Partliner“, dies ist eine Glasfasermatte getränkt mit speziellem Harz, an der Schadstelle innerhalb der Abwasserleitung, mittels eines speziellen Packers, angebracht. Mit Luftdruck wird der Packer aufgebläht und der „Partliner“ presst sich gegen die Wandung der Abwasserleitung.
Durch eine chemische Reaktion verbindet sich der „Partliner“ mit der Abwasserleitung. Nach einer Trockenzeit von cirka einer Stunde kann der Packer entfernt werden.
Danach ist die Schadstelle abgedichtet und die Abwasserleitung wieder dicht.
Sonderbauwerke
Bei der Sanierung von Sonderbauwerken, egal ob eckig oder rund, sind die wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich des eingesetzten Materials zu beachten. Zugleich muss das ausführende Personal eine Schulung gemäß WHG § 19l nachweisen. Gleiches gilt übrigens auch für die Sanierung von Rohrleitungen. Voraussetzung für die Renovation ist grundsätzlich eine Untergrund – Vorbehandlung.
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